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Lärmschutzverordnung

  • Autorenbild: Hilarimusik
    Hilarimusik
  • 1. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Aufgrund der am 1.4.2025 in Kraft getretenen, revidierten Lärmschutzverordnung (LSV) ist es künftig untersagt, in öffentlichen Räumen Lautstärken von über 90 Dezibel zu erreichen.


Aus diesem Grund sieht sich die Hilarimusik gezwungen bei zukünftigen, öffentlichen Auftritten, auf die Schlagzeugpauke, zwei Trompeten, eine Zugposaune, ein Sousaphon und je ein Es-Alt- und ein Tenorsaxophon zu verzichten, um diesem Grenzwert sicher nicht zu überschreiten.


Die Hilarimusik hofft, für den Hilari 2026 eine Ausnahmebewilligung beim Bund erwirken zu können. Einen ersten Auftritt in neuer Formation kann man bereits kommenden Samstag um 14.00 Uhr im Rahmen der Frühlingsshow bei Fabios MechBox sehen.


Wir freuen uns trotz leiserer Töne über möglichst viele Zuhörer….

 
 
 

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